Wann braucht der Lkw-Fahrer einen Gefahrgutführerschein?

Seit 1. Januar 2007 die Führer aller Lkws mit orangefarbenen Warntafeln. Die Kennzeichnungspflicht mit orangefarbenen Warntafeln ist seit 01.10.1993 abhängig von der „Tabelle der 1.000 Punkte“, die bei den verschiedensten Gefahrgütern bei 20, 50, 333 oder 1.000 kg bzw. Liter liegt.

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Was ist ein „Gefahrgutbeauftragter“?

Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von Gefahrgut, unabhängig vom Verkehrsträger, beteiligt ist, muss mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

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Was sind „Beauftragte Personen“?

„Beauftragte Personen“ sind solche, die im Auftrage des Unternehmers - wie z.B. Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Versandleiter, Bauleiter oder Meister - Verantwortung im Gefahrgutbereich übernommen haben. Dies gilt für alle Unternehmen, welche Gefahrgut befördern, zur Beförderung übergeben oder empfangen.

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