Wann braucht der Lkw-Fahrer einen Gefahrgutführerschein?

Seit 1. Januar 2007 die Führer aller Lkws mit orangefarbenen Warntafeln. Die Kennzeichnungspflicht mit orangefarbenen Warntafeln ist seit 01.10.1993 abhängig von der „Tabelle der 1.000 Punkte“, die bei den verschiedensten Gefahrgütern bei 20, 50, 333 oder 1.000 kg bzw. Liter liegt.

Wie kann man feststellen, ob ein Lkw mit Warntafeln gekennzeichnet werden muß und somit der Fahrer eine ADR- Bescheinigung benötigt?

Auch einzelne Versandstücke mit Gefahrgut in einer Komplettladung mit Nichtgefahrgut können zur Kennzeichnung des Lkws führen.

Beispiele die zur Kennzeichnung führen sind:

  • Diagnostische Proben – auch einzelne Proben – der Gefahrgutklasse 6.2, wenn dem Absender bekannt ist, daß sie Erreger der Kategorie A, z.B. den Lassavirus oder den Ebolavirus, enthalten,
    oder
  • mehr als 20 Liter eines sehr gefährlichen Pflanzenschutzmittels der Klasse 6.1
    oder
  • mehr als 333 Liter eines leicht entzündbaren Lackes, einer Lackverdünnung oder Benzin der Klasse 3
    oder
  • eine volle 50 Liter große Chlorgasflasche in einer Wagenladung, führen zur Kennzeichnung der Beförderungseinheit.

Welchen Gefahrgutführerschein - sprich „ADR- Bescheinigung“ - muß der Fahrer mindestens erwerben?

In den unter Punkt 3 genannten Fällen ist eine ADR- Bescheinigung für den Gefahrgut-Stückguttransport erforderlich.
Die Schulung umfaßt 20 Unterrichtsstunden á 45 Minuten, wobei dieser Unterricht an drei Unterrichtstagen abgehalten wird.

Was erhält der teilnehmende Fahrer nach erfolgreich absolviertem Lehrgang?

Nach erfolgreichem Abschluß des 2,5-tägigen Lehrganges – der mit einer Erfolgskontrolle vor der IHK abschließt – erhält der Fahrer die ADR-Bescheinigung für Gefahrgut-Stückgut und den Transport von Gefahrgut in loser Schüttung für alle Klassen, mit Ausnahme von Stoffen der Klassen 1 (Explosivstoffe) und 7 (radioaktive Güter).

Wo hat diese ADR-Bescheinigung für Stückgut Gültigkeit?

Die ADR-Bescheinigung, die der Fahrer erhält, gilt praktisch in ganz Europa, da diese Bescheinigung in allen ADR-Staaten vorgeschrieben ist. Die gleiche Bescheinigung ist im gesamten ADR (EG-Raum) seit 01. Januar 2007 Vorschrift für die Fahrer aller Lkws mit orangefarbenen Warntafeln.

Das zulässige Gesamtgewicht gilt auch dann, wenn ein Anhänger mitgeführt wird. Das heißt, als Gesamtgewicht zählt das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs plus dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers. Also praktisch alle Lkws, die mit einem EG-Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) ausgerüstet sind, auch solche, deren zulässiges Gesamtgewicht nur 2,8 Tonnen beträgt.

Wenn ein Fahrer gefährliches Gut in Tankwagen befördern will, ist dann eine besondere Bescheinigung erforderlich?

Bei der Beförderung von Gefahrgut in Tankwagen oder auch in Tankcontainern, ist zusätzlich zur Stückgutfahrer- Bescheinigung ein sogenannter Tankaufbaukurs für den Gefahrguttransport in Tankwagen bzw. in Tankcontainern erforderlich.

Diese Vorschrift gilt für alle Tanks, deren Fassungsraum mehr als 1.000 Liter beträgt. Außerdem beim Transport von Tank- Containern mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3.000 Litern.

Für welche Klassen gibt es diese Tankaufbaukurse?

Für alle Gefahrgutklassen wie:

  • Mineralöltankwagen (alle entzündbaren Flüssigkeiten der Gefahrgutklasse 3)
    Das sind z.B. Benzin, Diesel, Heizöl, Lacke, Alkohole.
  • Chemietankwagen
    Diese Tankwagenfahrerbescheinigung gilt für den Transport der Gefahrgutklassen 5.1 (oxidierende, brandfördernde Stoffe), Klasse 6.1 (giftige Stoffe) und Klasse 8 (ätzende Stoffe).
  • Gastankwagen (Gefahrgüter der Klasse 2)
    Das sind z.B. Propangas, Sauerstoff, Stickstoff, Edelgase und Gase für Kältemaschinen wie z.B. Frigen.

Wie lange dauern Tankaufbaukurse?

Tankaufbaukurse werden sowohl direkt im Anschluß an Stückgutkurse als auch getrennt von diesen als reine Aufbaukurse durchgeführt, sofern die Interessenten bereits den ADR- Stückgutführerschein besitzen.

Ein getrennter Tankaufbaukurs für die Tankwagenklasse Mineralöl (Gefahrgutklasse 3), Chemie (Gefahrgutklasse 5.1, 6.1 und 8) und Gase (Gefahrgutklasse 2) umfaßt 12 Unterrichtseinheiten.

Wie und wo führen wir solche Kurse durch?

Die Stückgut-Kurse werden in der Regel an 3 aufeinanderfolgenden Samstagen durchgeführt.

Hauptschulungsort ist Limburg. Darüber hinaus haben wir Anerkennungen in den Bereichen der Industrie- und Handelskammern Dillenburg, Friedberg, Fulda, Gießen, Hanau, Koblenz, Limburg und Wetzlar.

Dadurch können wir nach rechtzeitiger Absprache auch innerhalb von Unternehmen schulen, wenn sich deren Geschäftssitz im Bereich der oben erwähnten Handelskammern befindet.

Auskünfte können Sie unter der Telefon-Nr. 06431/26356, per Fax unter Nr. 06431/283457 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erhalten.

Anmeldungen für die Stückgut- und Tankwagen-Kurse nehmen wir jederzeit schriftlich oder telefonisch unter o.g. Telefonnummer bzw. Fax-Nummer entgegen.

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