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- Zuletzt aktualisiert: 02. Januar 2014
Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutgesetzes sind solche Stoffe und Gegenstände, von denen im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können.
Die transportierte Menge, ob wenig oder viel, sowie die Transportart, gewerblich oder privat, spielt dabei kaum eine Rolle.
Gefahrgüter werden in Klassen eingeteilt, die nachstehend beispielhaft aufgeführt sind:
Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände z. B. Sprengstoffe, Munition und Feuerwerkskörper aller Art |
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Klasse 2: Gase (alle Gase in Flaschen und Spraydosen) z. B. Haarspray, Lackspray, Sauerstoff, Acetylen, Stickstoff, Argon, Pressluft, Propangas |
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Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten z. B. Lacke, Farben, Klebstoffe, Benzin, Alkohol, Diesel, Heizöl |
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Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe z. B. Streichhölzer, feste Abfälle mit Lack-, Benzin- oder Dieselresten (z. B. Putzlappen) |
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Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe z. B. ölverschmierte Putzwolle und Putzlappen |
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Klasse 4.3: Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase entwickeln z. B. Natrium |
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Klasse 5.1: Oxydierende brandfördernde Stoffe z. B. viele Düngemittel, Wasserstoffperoxid |
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Klasse 5.2: Organische Peroxide z. B. Härter von Spachtelmasse und Klebstoffen |
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Klasse 6.1: Giftige Stoffe z. B. gebeiztes Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Rattengift |
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Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe z. B. infizierter Krankenhausmüll, Diagnostische Proben wie Blutproben usw. |
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Klasse 7: Radioaktive Stoffe z. B. Radiopharmaka und Radiodiagnostika (z. B. Jod 131) |
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Klasse 8: Ätzende Stoffe (Säuren und Laugen) z. B. Schwefelsäure, Reinigungsmittel, Kalklöser, Essigsäure, Natronlauge |
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Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände z. B. Asbest, PCB-haltige Kondensatoren, Airbags, wasserverunreinigende Stoffe, Lithium-Batterien |